Gemeinsame Zeit
ist wie ein Geschenk

Westfälische Pflegefamilie werden – aber wie?

Sie haben Freude am Zusammenleben mit Kindern und können sich für ein Pflegekind viel Zeit nehmen? Damit sind schon wichtige Voraussetzungen erfüllt.

In den Fragen und Antworten finden Sie weitere Informationen rund um die Aufnahme eines Pflegekindes. Möchten Sie sich genauer erkundigen, freuen wir uns Sie telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch beraten zu können.

Pflegefamilien sind so bunt wie das Leben. Westfälische Pflegeeltern können Paare (auch gleichgeschlechtliche), Familien oder auch Einzelpersonen werden.

Der Altersabstand zwischen Pflegeeltern und Pflegekind sollte dem natürlicher Eltern-Kind-Beziehungen entsprechen und beträgt in der Regel nicht mehr als 45 Jahre.

Ganz wichtig ist, dass Sie Freude am Zusammenleben mit Kindern haben und sich dafür viel Zeit nehmen.

Sie sollten finanziell unabhängig sein.

Wenn Sie über Geduld, Humor, Toleranz und Reflektionsfähigkeit verfügen, sind Sie gut gewappnet, auch mal schwierige oder turbulente Zeiten zu bestehen.

Der größte Teil der Kinder wird zurzeit im Alter von 3 bis 5 Jahren in Westfälische Pflegefamilien vermittelt. Danach folgen Kinder von 0 bis 2 Jahren.

Darüber hinaus finden auch Kinder zwischen dem 6. und 10. Lebensjahr sowie Jugendliche einen sicheren Lebensort in einer Westfälischen Pflegefamilie.

„Um ein Kind aufzuziehen braucht es ein ganzes Dorf!“

Dieses nigerianische Sprichwort passt hier besonders gut, denn mehrere Personen sind mit dem Wohlergehen eines Pflegekindes beschäftigt.
Wir WPF-BeraterInnen begleiten Sie und das Kind bis zur Volljährigkeit. Wir kommen regelmäßig zu Hausbesuchen und Gesprächen und sind telefonisch
gut erreichbar. Wir unterstützen Sie bei der Zusammenarbeit mit Einrichtungen, wie Schule, Kindertagesstätte, Ärzten und an den Stellen, wo Sie es sich von uns wünschen.

Auch das Jugendamt stützt und begleitet Sie, z.B. in Form von Hilfeplangesprächen mit allen Beteiligten. Oft gibt es eine/n Vormund/erin, der/die für die rechtliche Vertretung des Kindes steht.

Es werden thematische Fortbildungen für Pflegeeltern, sowie Veranstaltungen oder Ausflüge für die ganze Familie angeboten.

Sie bekommen Pflegegeld für die Dauer des Pflegeverhältnisses. Die Höhe ist nach Alter des Kindes gestaffelt. Zusätzlich erhalten Sie Beihilfen, u.a. für Klassenfahrten, Urlaubsreisen und eine Erstausstattung. Als Pflegefamilie haben Sie auch Anspruch auf Kindergeld.

Pflegekinder sind steuerrechtlich leiblichen Kindern gleich gestellt.

Kinder haben ein Recht auf Schutz und Fürsorge durch ihre Eltern. Doch manchmal sind Eltern nicht in der Lage dieses Kinderrecht zu erfüllen.

Oft kommen die Kinder aus familiären Situationen, in den Eltern nicht verlässlich waren, durch eigene Probleme die Erziehung und Versorgung der Kinder auch mit Hilfe nicht mehr bewerkstelligen konnten. Elementare Bedürfnisse der Kinder wurden nicht gesehen oder schlimmer: es bestehen Erfahrungen von Gewalt und Misshandlung.

Deshalb wird für jedes Kind, welches nicht in der eigenen Familie groß werden kann, von den Jugendämtern geprüft, ob es in einer Pflegefamilie leben kann.

Die MitarbeiterInnen der Westfälischen Pflegefamilien erarbeiten bereits während der Vorbereitungszeit zusammen mit den zukünftigen Pflegeeltern, welches Kind in ihre Familie passt. Wir ermutigen die BewerberInnen, offen mit ihren eigenen Vorstellungen umzugehen.

Die endgültige Entscheidung wird in Abstimmung mit Jugendamt und dem Vormund/der Vormundin getroffen.

Erfahrungen von Vernachlässigung, Gewalt, wechselnden Lebensorten und Bezugspersonen hinterlassen Spuren bei den Kindern.Oft machen sich diese durch unangemessenes Verhalten im Erziehungsalltag bemerkbar. Dafür brauchen Sie als Pflegeeltern viel Verständnis und einen langen Atem.

Pflegeeltern entscheiden für das Kind alle Dinge des täglichen Lebens.

Außergewöhnliche Entscheidungen trifft die Person, die das Sorgerecht für das Kind innehat. In vielen Fällen ist dies ein/e gerichtlich eingesetzte/r Vormund/in. So gehören beispielsweise  im medizinischen Bereich alle Kinderkrankheiten (wie etwa Windpocken etc.) in den alltäglichen Entscheidungsbereich der Pflegeeltern, eine geplante Operation dagegen zu den Grundsatzentscheidungen einer Vormundin/eines Vormunds.

Nicht jedes Kind hat nach der Aufnahme in eine Pflegefamilie Kontakt zu seinen leiblichen Eltern.

Gibt es aber Kontakt, so finden diese nicht bei Ihnen zu Hause, sondern an einem neutralen Ort statt. Begleitet und unterstützt werden Pflegeeltern und Pflegekind während des Besuchskontaktes von einer/einem MitarbeiterIn der Fachberatung Westfälische Pflegefamilien.

Die Häufigkeit der Kontakte ist sehr unterschiedlich und reicht von monatlich bis zu einmal jährlich.

Wir vermitteln Kinder in sogenannte Dauerpflegefamilien, in denen die Kinder bis zu ihrem 18. Lebensjahr und eventuell auch darüber hinaus leben. Diese Kinder kehren nur in Ausnahmefällen wieder in ihre Herkunftsfamilien zurück.

Es kommt allerdings vor, dass ein Pflegeverhältnis vorzeitig beendet wird, weil Pflegeeltern und/oder Kind/Jugendliche entscheiden, nicht mehr zusammen leben zu wollen. Diese räumliche Trennung bedeutet jedoch nicht zwangsläufig auch einen Beziehungsabbruch.

Wir haben auch einige Pflegefamilien, die minderjährige Flüchtlinge aufgenommen haben. Dies sind zumeist Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren. Für diese Aufgabe gibt es in unserem Team eine Mitarbeiterin, die besonders fortgebildet ist.

Lernen wir uns kennen!